Missbilligende Belehrung: Anwalt muss laut BGH auf Mandantenfrage unverzüglich antworten
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Anfragen des Mandanten sind unverzüglich zu beantworten, betonte der BGH. Doch Bitten sind nicht unbedingt Anfragen und hier konnte sich der langsame Anwalt auf einen Krankenhausaufenthalt berufen.
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Aktuelles
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