Presserecht
Das Presserecht ist ein Teilbereich des Medienrechts, der sich, ausgehend von der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse befasst. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Pressewesen der Gesetzgebungskompetenz der Länder vorbehalten. Somit ergibt sich das Presserecht für jedes einzelne Bundesland aus dem jeweiligen Landespressegesetz. Tatsächlich stimmen die Regelungen in den Pressegesetzen der Länder aber weitgehend überein, lediglich in einigen Details bestehen Unterschiede.
Unter Presse im Sinne der Landespressegesetze versteht man zunächst alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse (sogenannte Druckwerke), die einmalig oder periodisch erscheinen, unabhängig von Inhalt, Preis oder Niveau. Neben den klassischen Druckschriften umfasst der einfachgesetzliche Pressebegriff aber auch andere Verkörperungen von Gedankeninhalten, wie z. B. Hörbücher oder CD-ROMs.
Unzulässige Äußerungen, die in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eingreifen, können zivilrechtliche Ansprüche des Verletzten gegen das Presseorgan nach sich ziehen. Damit der Einzelne zu ihn betreffenden Tatsachenbehauptungen Stellung nehmen kann, ist für verkörperte Presseerzeugnisse in den Pressegesetzen ein Recht auf Gegendarstellung verankert.
Unsere Leistungen
- Rechtliche Vertretung bei der Durchsetzung von Gegendarstellungsansprüchen
- Durchsetzung der Haftungsansprüche wegen der Verbreitung von Inhalten (Verbreiterhaftung, Verantwortlichkeit des Presseorgans für eigene Inhalte und die Verbreitung von Inhalten Dritter)