Donnerstag, April 18, 2024
   
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Transportrecht : EuGH entscheidet zur Haftung der Fluggesellschaft für untypische Unfälle an Bord

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Der Generalstaatsanwalt am EuGH hat sich dagegen ausgesprochen, die Haftung nach dem Montrealer Übereinkommen für Unfälle, die Passagiere an Bord eines Flugzeuges oder beim Ein- oder Aussteigen erleiden, nur auf Unfälle zu beschränken, die auf einem für die Luftfahrt typischen oder mit ihr unmittelbar zusammenhängenden Risiko beruhen. Hier war ein kleines Mädchen mit heißem Kaffee verbrüht worden. 

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