Kein Kündigungsverzicht: Fristlose Kündigung wegen fremdenfeindlicher Beleidigung eines Kollegen
Beleidigt ein Arbeitnehmer über mehrere Monate seinen Arbeitskollegen verbal und schickt diesem über WhatsApp Bilder und Textnachrichten mit rassistischen Hintergrund, kann diesem fristlos gekündigt werden, so das Arbeitsgericht Stuttgart. Der Abschluss eines Altersteilzeitvertrages kurz vor der Kündigung stellt dabei weder einen ausdrücklichen noch konkludenten Kündigungsverzicht des Arbeitgebers dar.
Aktuelles
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Ausbildungsförderung: BAföG-Reform: Höhere Bedarfssätze und Freibeträge ab 1.8.2022
Der Bundesrat hat am 8.7.2022 die 27. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gebilligt. Damit erhöhen sich ab 1.8.2022 die Bedarfssätze und... Weiter lesen ... -
EU-Digitalisierungsrichtlinie: Online-Beglaubigungen: Möglichkeiten ausgeweitet
Die Möglichkeit, Handelsregistereintragungen online beglaubigen zu lassen, wurde ausgeweitet. Der Bundesrat hat am 8.7.2022 die entsprechenden Regelungen zur Umsetzung der europäischen... Weiter lesen ... -
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Beamtenrecht: Entlassung einer Polizeibeamtin auf Probe wegen gefälschter Impfausweise
Die Fälschung von Impfnachweisen kann nicht nur in zivilrechtlich geschlossenen Arbeitsverhältnissen Grund für eine fristlose Kündigung sein, auch ein Beamtenverhältnis auf... Weiter lesen ... -
BFH Pressemitteilung: Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Ein Erbe verliert nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist.Mehr... Weiter lesen ...
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