Arzthaftung und Beweislastumkehr: Schmerzensgeld in Höhe von 70 000 EUR bei nicht erkanntem Darmkrebs
Weil ein Internist trotz starken rektalen Blutungen eine Darmspiegelung nicht durchführte und die Patientin neun Monate später an Darmkrebs verstarb, wurde den Erben ein Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 EUR zugesprochen. Die unterlassene Koloskopie stelle ein gravierender Behandlungsfehler dar, daher hafte der Arzt nach den Regeln der Beweislastumkehr, urteilte das OLG.
Aktuelles
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Ausbildungsförderung: BAföG-Reform: Höhere Bedarfssätze und Freibeträge ab 1.8.2022
Der Bundesrat hat am 8.7.2022 die 27. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gebilligt. Damit erhöhen sich ab 1.8.2022 die Bedarfssätze und... Weiter lesen ... -
EU-Digitalisierungsrichtlinie: Online-Beglaubigungen: Möglichkeiten ausgeweitet
Die Möglichkeit, Handelsregistereintragungen online beglaubigen zu lassen, wurde ausgeweitet. Der Bundesrat hat am 8.7.2022 die entsprechenden Regelungen zur Umsetzung der europäischen... Weiter lesen ... -
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Beamtenrecht: Entlassung einer Polizeibeamtin auf Probe wegen gefälschter Impfausweise
Die Fälschung von Impfnachweisen kann nicht nur in zivilrechtlich geschlossenen Arbeitsverhältnissen Grund für eine fristlose Kündigung sein, auch ein Beamtenverhältnis auf... Weiter lesen ... -
BFH Pressemitteilung: Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Ein Erbe verliert nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist.Mehr... Weiter lesen ...
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