Dienstag, März 19, 2024
   
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Wettbewerbsrecht

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Im Wettbewerbsrecht, auch Lauterkeitsrecht, genannt,  geht es um die Kontrolle wettbewerbswidrigen Verhaltens auf dem Markt (Marktverhaltenskontrolle). Der Schwerpunkt liegt hier bei der die Frage nach der Unlauterkeit von Wettbewerbshandlungen, z.B. durch unangemessene unsachliche Beeinflussung von Verbrauchern, gezielte Behinderung von Mitbewerbern, Nachahmungsschutz, irreführender und vergleichender Werbung sowie unzumutbare Belästigung wie z.B. Spam-Mails.

Unlautere Werbung können Wettbewerber sowie Verbraucher- und Wettbewerbsverbände im Wege einer Abmahnung, einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage angreifen und Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Damit man nicht selbst wegen Wettbewerbsverletzungen in Anspruch genommen wird, sollten Werbeaussagen, Kataloge und Pressemeldungen vorab rechtlich geprüft und freigegeben werden.

Unsere Leistungen
  • Vorbeugende Prüfung Ihrer Werbung und Angebote (Kataloge, Angebote in Online-Shops, Pressemeldungen, Flyer…)
  • Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klagen