Dienstag, März 19, 2024
   
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Mediation

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Der Wunsch der Mandanten nach differenzierten Lösungen wird immer stärker, sodass sich die Anwälte mit alternativen Konfliktlösungsverfahren auseinandersetzen müssen, um den Anforderungen ihrer Mandanten gerecht zu werden. Dabei rückt die Mediation immer mehr in den Vordergrund der anwaltlichen Arbeit.

Was ist Mediation?

Unter Mediation versteht man ein zur außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Streitparteien mit Hilfe eines Mediators auf freiwilliger Basis selbst versuchen, eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeit zu erzielen. Mediation ist damit ein Verfahren der konstruktiven Konfliktbearbeitung. Das Ziel der außergerichtlichen Streitbeilegung besteht darin, streitende Parteien dazu zu bewegen, ein objektives Verständnis für die eigene Situation und für die des Konfliktpartners zu entwickeln, um aufbauend darauf gemeinsame Entscheidungen zu erarbeiten, die für beide Parteien rechtsverbindlich sind und eine solide und tragfähige Basis für die Zukunft darstellen. Die streitenden Parteien sprechen dabei nicht etwa über ihre Anwälte, sondern direkt miteinander und es werden keine Briefe oder Schriftsätze gewechselt. Eine Mediation stellt daher eine echte Alternative zu einem Gerichtsverfahren dar, zumal es ebenso verbindlich wie ein Gerichtsverfahren abgeschlossen werden kann.

Auf Wunsch der Konfliktbeteiligten kann am Ende einer Mediation eine vertragliche Vereinbarung geschlossen werden, die die Konfliktbeteiligten verpflichtet, die in der Mediation erarbeiteten Lösungen zu befolgen. Die Vereinbarung kann auf Wunsch der Konfliktbeteiligten auch notariell beurkundet werden und ist damit sofort vollstreckbar.

Der Ablauf einer Mediation

Ein Mediationsverfahren kann in sechs Phasen eingeteilt werden:

1. Einführung in das Mediationsverfahren: Klärung der Erwartungen an das Mediationsverfahren und Festlegung der Rahmenbedingungen
2. Themensammlung: Sammlung der Themen, die die Konfliktparteien im Zusammenhang mit dem Konflikt bewegen und Gewichtung der Themen
3. Herausarbeitung der Interessen jedes Konfliktbeteiligten
4. Kreative Ideensuche: Entwicklung und Benennung von Lösungsmöglichkeiten  
5. Bewertung und Auswahl der Lösungsmöglichkeiten
6. Vereinbarung und Umsetzung der einvernehmlich erarbeiteten Lösung

Das Rollenverständnis des Mediators

Bei einer Mediation entscheiden die Konfliktpartner selbst, wie und mit welcher Vereinbarung der Streit beigelegt werden soll. Die Entscheidungskompetenz liegt somit ausschließlich bei den streitenden Parteien und nicht beim Mediator. Er hilft den Parteien mit Mitteln der Gesprächsführung konstruktiv miteinander zu verhandeln, um eine Lösung ihres Konflikts zu finden. Nichtsdestotrotz sollte ein Mediator eine umfangreiche und praxisnahe Ausbildung absolviert haben, um die Konfliktparteien aus einer neutralen Rolle heraus in ihrem Einigungsbemühen unterstützen zu können. Denn er ist dafür verantwortlich, eine strukturelle Vorgehensweise der Mediation sowie deren zeitlich logische Abfolge zu gewährleisten. Auch ein anwaltlicher Mediator ist nur dann befugt, diese Tätigkeit auszuüben, wenn er eine geeignete Ausbildung nachweisen kann.

Rechtsanwältin Koch hat eine von der zuständigen Rechtsanwaltskammer anerkannte Zusatzausbildung als Mediatorin absolviert, die sie dazu befähigt, eine Mediatorentätigkeit auszuüben.

Im Gegensatz zu einem nichtanwaltlichen Mediator hat der anwaltliche Mediator den Vorteil, dass er von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, wodurch die Vertraulichkeit der Mediation sichergestellt ist. Außerdem ist ein anwaltlicher Mediator gesetzlich verpflichtet eine berufliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Da ein Mediator für selbstverschuldete Schäden persönlich haftbar gemacht werden kann, hat der anwaltliche Mediator die Möglichkeit, eventuell verursachte Schäden von der Versicherung ersetzen zu lassen. Ein weiterer klarer Vorteil eines anwaltlichen Mediators besteht darin, dass er unabhängig von irgendwelchen Weisungen einer Behörde arbeitet, sodass er seiner Rolle als neutraler Dritte am besten gerecht werden kann.

Anwendungsgebiete der Mediation

Mediation ist überall dort anwendbar, wo es zu Konflikten kommen kann, z.B. in Familienangelegenheiten, im Wirtschafts- und Arbeitsleben, in der Schule, zwischen Nachbarn oder bei Differenzen mit Behörden.

Was kostet die Mediation?

Die Höhe der Kosten, die bei einem Mediationsverfahren entstehen, lassen sich nicht generell bestimmen. Dies liegt daran, dass sich die Konfliktparteien in einer Mediationsvereinbarung mit dem Mediator über dessen Vergütung einigen müssen, sodass die Vergütungshöhe von Fall zu Fall variieren kann. Bei einer Mediation gibt es in der Regel zwei Vergütungsmodelle: Pauschalvergütung und Vergütung nach Zeitaufwand. Der Vorteil einer pauschalen Vergütung besteht darin, dass die Medianten von Anfang an wissen, was die Mediation sie maximal kosten wird. Bei der zweiten Variante wird der anwaltliche Mediator in frei vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen bezahlt. Dies ist auch die gängige Vergütungsmethode, da oft nicht klar ist, wie lange sich das Verfahren hinziehen wird, sodass keine genauen Aussagen bezüglich der Höhe der pauschalen Vergütung getroffen werden können.

Schwerpunkte:

Wirtschafts- und Arbeitsmediation

- zwischen Unternehmen oder Geschäftspartnern
- innerhalb von Teams/Gruppen
- zwischen Herstellern, Handwerkern, Händlern, Auftragnehmern einerseits und Verbrauchern, Kunden und Klienten andererseits
- im Bereich der öffentlichen Verwaltung
- zwischen Behörden und Bürgern
- zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- zwischen Arbeitnehmern
- zwischen Dienstherren und Beamten
- zwischen Beamten

Mediation in Erziehung und Bildung

- zwischen Lehrern, Eltern und Schülern
- zwischen Schule, Eltern und Schülern
- zwischen Schulleiter und Lehrern
- zwischen Lehrern  
- zwischen Ausbildern und Auszubildenden

Konfliktberatung in Vereinen

- zwischen Vereinsmitgliedern oder Vereinsmitgliedern und Vorstand
- zwischen und in Sportmannschaften
- zwischen Vereinen/Verbänden und Verwaltung