Dienstag, März 19, 2024
   
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Verlagsrecht

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Das Verlagsrecht ist das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst zu vervielfältigen und zu verbreiten. Es ist ein Teilbereich der urheberrechtglichen Nutzungsrechte. Inhaber des Verlagsrechts ist zunächst der Urheber, der das Verlagsrecht an eine andere Person vergeben kann, z. B. an einen Verlag. Welche Rechte dem Inhaber im Detail zustehen ist eine Frage des Einzelfalls. Als üblich gilt aber nur eine Vervielfältigung in Papierform. Elektronische Einspeicherung ist hingegen nicht vom Verlagsrecht abgedeckt, sondern bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Neben dem Verlagsrecht können andere urheberrechtliche Nutzungsrechte sowie Urheberpersönlichkeitsrechte an einem Werk bestehen.

Unsere Leistungen
  • Erstellen und rechtliche Überprüfung von Verlagsverträgen (Übertragung des Lizensrechts von einem Lizenznehmer auf einen Verleger)