Freitag, April 26, 2024
   
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LSG-Urteil: Im Ehrenamt Tätige sind nur ausnahmsweise gesetzlich unfallversichert

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Wer im Rahmen seines ehrenamtlichen Engagements tätig wird und dabei einen Unfall erleidet, ist nur in Ausnahmefällen versichert. Das Gesetz bietet allerdings die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine Unfallversicherung abzuschließen. Das geht aus einer Entscheidung des bayrischen LSG hervor.

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