Freitag, Mai 03, 2024
   
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Handelsregister: Keine Anmeldung einer GmbH-Auflösung für die Zukunft

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Die Anmeldung der Eintragung einer GmbH-Auflösung im Handelsregister ist unzulässig, wenn die Auflösung erst für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt beschlossen worden ist.

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