Freitag, April 26, 2024
   
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Persönlichkeitsrecht: Der Bewerber darf nicht pauschal nach Vorstrafen gefragt werden

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Arbeitgeber dürfen im Bewerbungsverfahren nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren nur fragen, wenn und soweit die künftige Tätigkeit des Bewerbers dies erfordert. Ein allgemeines Fragerecht gibt es nicht, entschied das Arbeitsgericht Bonn im Fall eines Auszubildenden der Lagerlogistik.

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