BGH: Zwei Wochen vor der Verwalterwahl müssen die Vergleichsangebote bekannt sein
Spätestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung über die Neubestellung eines Verwalters müssen den Wohnungseigentümern die Angebote der Bewerber oder zumindest deren Namen und die Eckdaten der Angebote bekannt gemacht werden. Nur so können die Eigentümer die Angebote sinnvoll prüfen und vergleichen.
Aktuelles
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Nachteilsabbau gegenüber Legal-Tech-Unternehmen : Erfolgshonorar und Prozessfinanzierung für Anwälte kommt - aber in engen Grenzen
Inkassodienstleister und Legal-Tech-Unternehmen dürfen Erfolgshonorare und Prozessfinanzierung anbieten, Rechtsanwälten ist das bislang verwehrt. Damit Anwälte nicht weiter kampflos... Weiter lesen ... -
FG Düsseldorf: Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH Co. KG
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gewerbliche Einkünfte erzielt.Mehr zum Thema 'Steuerberater'[...]Mehr zum... Weiter lesen ... -
Pandemie und Arbeitsrecht: Gilt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz auch, wenn man ein Attest vorlegt?
Der Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung während der Arbeitszeit anordnen. Einen Mitarbeiter, der dies verweigert, muss er nicht beschäftigen – auch nicht im... Weiter lesen ... -
Unzulässige Hilfeleistung in Steuersachen : Folge der Abgabe der Steuererklärung durch einen Anwalt als nicht dazu befugte Person
Ein Einkommenssteuerbescheid ist nicht deshalb von vornherein ungültig, weil die zugrunde liegende Steuererklärung von einem Rechtsanwalt als Vertreter des Steuerpflichtigen abgegeben... Weiter lesen ... -
Corona-Überbrückungshilfe II / III: Was sind erstattungsfähigen Fixkosten im Sinne der Corona-Hilfen?
Wird Überbrückungshilfe II oder III beantragt, muss für den betreffenden Zeitraum ein bilanzieller Verlust vorliegen. Die Überbrückungshilfe ist nicht höher als der... Weiter lesen ...
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