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AGG: Keine Entschädigung für kopftuchtragende Lehrerinnen wegen Benachteiligungen

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Zwei kopftuchtragenden Lehrerinnen, die sich in ihrer beruflichen Karriere benachteiligt sehen, muss das Land Nordrhein-Westfalen keine Entschädigung zahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden und damit die Klage der Frauen aus Köln und dem mittelhessischen Marburg zurückgewiesen.

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