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Bundessozialgericht: Krankenkasse muss keine Arzneimittel zur Raucherentwöhnung bezahlen

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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 28.5.2019 in einem Revisionsverfahren entschieden.

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