BFH Pressemitteilung: Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
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Erstellt: 07. Juli 2022
Zuletzt aktualisiert: 08. Juli 2022
Geschrieben von Super User
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Ein Erbe verliert nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist.