E-Commerce & Internetrecht

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Das Angebot und der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über das Internet (e-commerce) ist umfassend rechtlich geregelt. Der Unternehmer hat zahlreichen Verpflichtungen nach zu kommen, die von der Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) über das Widerrufsrecht/Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen bis hin zur rechtskonformen Ausgestaltung der AGB reichen. Die sog. Störer- (Mit-)Verantwortlichkeit für die Inhalte von Webseiten betrifft Betreiber von Online-Shops ebenso wie die Betreiber von Foren oder Blogs. Werden gegen die rechtlichen Vorschriften verstoßen, drohen Abmahnungen und Gerichtsverfahren).  

Für einen gelungenen Marktauftritt ist es heute für viele Unternehmen im Internet- Zeitalter von entscheidender Bedeutung, nicht nur eine einprägsame Marke, sondern auch die entsprechende Domain zu haben. Da bei der Registrierung in der Regel das "first come, first serve - Prinzip gilt, ist Schnelligkeit gefragt. Zuvor sollte indes geklärt sein, ob nicht mit der Domain ältere Rechte Dritter (Marken, Werktitel, Namen etc.) verletzt werden. Andernfalls drohen wie bei der Registrierung von Marken Unterlassungs- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche.

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