BGH kippt „Of Counsel“ aus dem Briefkopf: Beschäftigung externer Berater in der Anwaltskanzlei als Berufsrechtsverstoß
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Erstellt: 02. September 2020
Zuletzt aktualisiert: 03. September 2020
Geschrieben von Administrator
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Die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit sogenannten „Of Counsel“, etablierten Juristen wie ehemalige Richter oder Professoren, die keine Anwälte sind, ist laut BGH als gemeinsame Berufsausübung mit Nichtanwälten wegen eines Verstoßes gegen § 59a BRAO unzulässig.