BGH kippt „Of Counsel“ aus dem Briefkopf: Beschäftigung externer Berater in der Anwaltskanzlei als Berufsrechtsverstoß

Die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit sogenannten „Of Counsel“, etablierten Juristen wie ehemalige Richter oder Professoren, die keine Anwälte sind, ist laut BGH als gemeinsame Berufsausübung mit Nichtanwälten wegen eines Verstoßes gegen § 59a BRAO unzulässig.

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