Lebensversicherung: Kein ewiges Widerrufsrecht trotz unzutreffender Belehrung						
						
			
					
						
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				Eine fehlerhafte Belehrung zum Widerrufsrecht für einen Lebensversicherungsvertrag kann dazu führen, dass noch viele Jahre nach dem Abschluss widerrufen werden kann. Allerdings nur in sehr engen Grenzen.