Donnerstag, April 25, 2024
   
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Einsetzung des gemeinsamen Kindes als Schlusserbe: Änderungsvorbehalt im gemeinschaftlichen Testament für familiärer Zuwiderhandlungen

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Die Bestimmung in einem gemeinschaftlichen Testament, dass der überlebende Ehegatte die Einsetzung des gemeinsamen Kindes als Schlusserben bei familiärer Zuwiderhandlungen ändern kann, ist nicht einschlägig, wenn das Kind den Kontakt zu dem überlebenden Elternteil nur wegen dessen jahrelangen Ehebruchs abgebrochen hat.

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