Meinungsäußerung ist kein Pflichtverstoß: Unbegründete Mobbingvorwürfe rechtfertigen noch keine Kündigung
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Der Betriebsleiterin eines Offenburger Freizeitbades war gekündigt worden, weil sie zu Unrecht Mobbingvorwürfe gegen ihren vorgesetzten Geschäftsführer erhoben haben soll. Das Arbeitsgericht Freiburg erklärte die ausgesprochenen Kündigungen jedoch für unwirksam.