Entscheidung: BGH zum Recht auf Vergessenwerden bei negativer oder kritischer Berichterstattung

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Der BGH hat in zwei Fällen das Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO) behandelt. Fall eins: die Medienfreiheit geht dem Recht auf Vergessen vor und die beanstandeten Texte sind nicht aus der Google-Trefferliste zu entfernen. Fall zwei:  Hier hat der  BGH Fragen an den EuGH gerichtet.

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