Wahlanfechtung: Zu ähnliche Listennamen bewirken Unwirksamkeit der Betriebsratswahl

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Zu ähnliche Listennamen können zur Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl führen. Das LAG Düsseldorf kassierte eine Betriebsratswahl, da die Verwechslungsgefahr zwischen der Gewerkschaftsliste "ver.di" und einer Liste, die als "Fair.die" antrat, zu einer Verfälschung des Wahlergebnisses geführt haben könnte.

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