Bundesverfassungsgericht: Besoldung kinderreicher Richter / Staatsanwälte in NRW war von 2013-2015 verfassungswidrig

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Das Land Nordrhein-Westfalen muss Richter und Staatsanwälte mit drei oder mehr Kindern besser bezahlen. Die Besoldungsvorschriften für die Jahre 2013 bis 2015 sind teilweise verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht.

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