Mittwoch, April 24, 2024
   
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Frachtführerhaftung: Post haftet für Schaden wegen verspäteter Zustellung eines Briefes

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Wird eine teurere Versandmethode extra gewählt, um die Zustellung an einem bestimmten Tag sicherzustellen, ist die Post in Pflicht. Hält sie das zugesicherte Lieferdatum nicht ein, haftet sie für daraus resultierende Schäden, jedenfalls dann, wenn den Absender kein Mitverschulden z.B. durch Adressfehler trifft.

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