Corona-Gesetz-Entwurf: Gesetz zur Abmilderung der Covid-19-Folgen im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

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Der Gesetzgeber wird schnell und breitgefächert aktiv gegen Coronavirusfolgen: Viele, teils massive gesetzliche Änderungen u. a. im Zivilrecht, Insolvenzrecht sowie im Strafverfahrensrecht sieht der Entwurf für das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ vor, das in der laufenden Woche vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat genehmigt werden soll.

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