DSGVO: Kopplung von Gewinnspiel und zukünftiger Telefonwerbung

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Die Koppelung der Teilnahme an einem Gewinnspiel mit der Einwilligung in E-Mail- oder Telefonwerbung durch Unternehmen ist DSGVO-konform. Die Einwilligungserklärung ist hinreichend bestimmt, wenn die sachliche Reichweite der künftigen Werbung angegeben wird.

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