BFH: Berufsbegleitende Weiterbildung ist nicht ausreichend für einen Kindergeldanspruch
Haben volljährige Kinder bereits einen ersten Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang erlangt, setzt der Kindergeldanspruch aufgrund eines weiteren Ausbildungsgangs voraus, dass dieser noch Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist und die Ausbildung die hauptsächliche Tätigkeit des Kindes bildet. Eine berufsbegleitende Weiterbildung ist nicht ausreichend.
Aktuelles
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Ausbildungsförderung: BAföG-Reform: Höhere Bedarfssätze und Freibeträge ab 1.8.2022
Der Bundesrat hat am 8.7.2022 die 27. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gebilligt. Damit erhöhen sich ab 1.8.2022 die Bedarfssätze und... Weiter lesen ... -
EU-Digitalisierungsrichtlinie: Online-Beglaubigungen: Möglichkeiten ausgeweitet
Die Möglichkeit, Handelsregistereintragungen online beglaubigen zu lassen, wurde ausgeweitet. Der Bundesrat hat am 8.7.2022 die entsprechenden Regelungen zur Umsetzung der europäischen... Weiter lesen ... -
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Beamtenrecht: Entlassung einer Polizeibeamtin auf Probe wegen gefälschter Impfausweise
Die Fälschung von Impfnachweisen kann nicht nur in zivilrechtlich geschlossenen Arbeitsverhältnissen Grund für eine fristlose Kündigung sein, auch ein Beamtenverhältnis auf... Weiter lesen ... -
BFH Pressemitteilung: Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
Ein Erbe verliert nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist.Mehr... Weiter lesen ...
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