Samstag, April 20, 2024
   
Text Size
Login

BGH zu WEG: Unzulässigkeit der Anfechtungsklage wegen verspäteter Zahlung der Gerichtskosten

Drucken

Für die Einzahlung der Gerichtskosten für eine Anfechtungsklage hat ein Wohnungseigentümer in der Regel eine Woche ab Erhalt der Kostenrechnung Zeit, zuzüglich maximal 14 Tage. Verzögerungen zwischen Klageeinreichung und Ablauf der Anfechtungsfrist bleiben außer Betracht.

Weiter lesen ...

Aktuelles

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6