Donnerstag, April 25, 2024
   
Text Size
Login

§ 240 ZPO: Vollstreckung von Ordnungshaft trotz eröffnetem Insolvenzverfahren

Drucken

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners hindert nicht eine Vollstreckung von ersatzweise angeordneter Ordnungshaft. Auch das Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 InsO greift nicht. Anders hätte es gem. § 240 ZPO bezüglich eines festgesetzten Ordnungsgeldes ausgesehen. 

Weiter lesen ...

Aktuelles

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6