Mittwoch, April 24, 2024
   
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BGH: Vergütungsanspruch nach Kündigung des Anwaltsvertrags trotz fehlerhafter Vertragsentwürfe

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Einem Rechtsanwalt steht trotz Kündigung des Anwaltsvertrags durch den Mandanten das Honorar für geleistete Vorarbeiten zu. Vorarbeiten, die noch zu keinem Arbeitsergebnis geführt haben, das herausgegeben werden sollte, können keine Pflichtwidrigkeit begründen. Mit dieser Entscheidung stärkte der BGH die Position des Rechtsanwalts im Mandatsverhältnis gleich mehrfach.

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