Samstag, April 20, 2024
   
Text Size
Login

Vorläufiger Rechtsschutz: Die Streiks bei Karstadt verstoßen gegen die Friedenspflicht

Drucken

Die Gewerkschaft Verdi darf bei Karstadt zunächst nicht mehr zu Streiks aufrufen. Die Streiks verstoßen gegen die Friedenspflicht, die Verdi und Karstadt im Zukunftstarifvertrag vereinbart haben. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin im vorläufigen Rechtsverfahren.

Weiter lesen ...

Aktuelles

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6