Urlaubsgewährung: Kein wirksamer Jahresurlaub in Form wöchentlicher Arbeitszeitverkürzung
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Die Abgeltung des Jahresurlaubs durch eine Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit im Arbeitsvertrag ist unzulässig und ein als Urlaub bezeichnete Arbeitszeitverkürzung ersetzt den Jahresurlaub nicht. Die Ansprüche auf Urlaub verfallen dann auch nicht automatisch bei Ablauf der Übertragungsfrist.