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Rentenbezugsmitteilungen: Erhebung von Verspätungsgeld gem. § 22a Abs. 5 EStG ist nicht verfassungswidrig

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§ 22a Abs. 5 Satz 3 EStG verstößt nicht gegen die Unschuldsvermutung. Für Klagen, die sich gegen das Verspätungsgeld richten, ist der Finanzrechtsweg eröffnet (teilweise inhaltsgleich mit BFH v. 20.2.2019, X R 29/16 und X R 28/17).

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