Donnerstag, April 25, 2024
   
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BFH: Kosten für Einrichtungsgegenstände bei doppelter Haushaltsführung voll abziehbar

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Die betragsmäßige Beschränkung des Abzugs der Unterkunftskosten bezieht sich nur auf die unmittelbaren Aufwendungen für die Unterkunft wie Miete und Betriebskosten, nicht auf die Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat.

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