Aufwendungen wegen Heimunterbringung: Wann greift für Steuerermäßigung wegen Unterbringung in einem Pflegeheim?
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Die Steuerermäßigung für Aufwendungen wegen Heimunterbringung oder dauernder Pflege (§ 35a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EStG) steht nur dem zu, der die Aufwendungen wegen der eigenen Unterbringung oder Pflege selbst trägt, nicht auch einem Angehörigen, der die Kosten übernimmt.