Datenschutz: Bundesverwaltungsgericht verbietet Privaten Videoüberwachung des öffentlichen Raums

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Mit dem Videoüberwachungsverbesserungsgesetz wurde vor zwei Jahren der Einsatz privat betriebener Videokameras an öffentlich zugänglichen Orten erlaubt. Erklärtes Ziel war es, durch die erweiterte Überwachung für mehr Sicherheit zu sorgen. Das BVerwG erklärte die Neuerung in § 4 Abs. 1 BDSG für unanwendbar. Sie verstößt gegen DSGVO und EU-Recht. Das bestätigt Datenschutzbeauftragte in ihrem damaligen Widerstand.

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