Freitag, April 19, 2024
   
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Überstrapaziertes Weisungsrecht: Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht einseitig zu Homeoffice-Arbeit verpflichten

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Der Fall mutet kurios an in Zeiten, in denen Flexibilität und Telearbeit bei Arbeitnehmern hoch im Kurs stehen. Aber tatsächlich gibt es das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht her, die Arbeit im Homeoffice anzuordnen, wenn der Mitarbeiter „nein“ sagt.

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