LAG-Urteil: Ist die Zustimmung des Arbeitgebers bei Verlängerung der Elternzeit nötig?
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Arbeitnehmer, die Elternzeit für das dritte Lebensjahr eines Kindes im Anschluss an die Elternzeit während der ersten beiden Lebensjahre nehmen möchten, sind nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.