Keine voreingestellte Einverständniserklärung: BGH verlangt aktive Zustimmung zu Cookies - Opt-out erfüllt DSGVO-Vorgaben nicht
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Über Cookies werden personenbezogene Daten zu den Besuchern von Webangeboten erfasst. Der Verwendung dieser Technik müssen die Besucher daher zustimmen. Der BGH hat nun entschieden, dass die Zustimmung in einer aktiven Form erfolgen muss, eine voreingestellte Einverständniserklärung erfüllt die Vorgaben der DSGVO nicht.