LAG-Urteil: Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Wechselschichttätigkeit
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Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs sind Freischichten nicht zu berücksichtigen, wenn diese bei Fälligkeit des Urlaubsanspruchs zu Beginn des Kalenderjahres nicht dienstplanmäßig feststehen. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg für ein Arbeitsverhältnis nach dem TV-L entschieden.