Landessozialgericht: Begründet Bevorratung von Lebensmitteln einen Sozialhilfe-Mehrbedarf?

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Das Landessozialgericht Hessen hatte zu entscheiden, ob die empfohlene (Not-)Bevorratung von Lebensmitteln für 10 bis 14 Tage in Zeiten der Corona-Pandemie zu einem unausweichlichen bzw. unabweisbaren Bedarf im Sinne des Sozialhilferechts führt.

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