Donnerstag, April 25, 2024
   
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Arzthaftung und Beweislastumkehr: Schmerzensgeld in Höhe von 70 000 EUR bei nicht erkanntem Darmkrebs

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Weil ein Internist trotz starken rektalen Blutungen eine Darmspiegelung nicht durchführte und die Patientin neun Monate später an Darmkrebs verstarb, wurde den Erben ein Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 EUR zugesprochen. Die unterlassene Koloskopie stelle ein gravierender Behandlungsfehler dar, daher hafte der Arzt nach den Regeln der Beweislastumkehr, urteilte das OLG.

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