BGH: WEG kann Kurzzeitvermietung nicht per Mehrheitsbeschluss verbieten
Drucken
Wohnungseigentümer können die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (zum Beispiel an Feriengäste) nicht auf der Grundlage einer Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verbieten.