Beruflich veranlasster Geldwechsel: Schaden durch im Beruf erlangtes Falschgeld als Werbungskosten abziehbar?
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Das Hessische FG hat entschieden, dass der Bezug von Falschgeld im Rahmen eines beruflich veranlassten Geldwechselgeschäfts zu einem Werbungskostenabzug führen kann.