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BGH-Vorlage zum BVerfG : Ist Vermögensabschöpfung bei verjährten Straftaten verfassungswidrig?

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Nach den seit Mitte 2017 geltenden Regelungen zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung kann das Vermögen aus Straftaten leichter beschlagnahmt werden. Rückwirkende Anwendung der Regelungen hält der BGH jedoch für Straftaten, die vor Inkrafttreten der Reform verjährt waren, für verfassungswidrig. Nun muss das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden.

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