Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Land muss Kosten für Aufzug im Schulgebäude für gehbehinderten Lehrer zahlen

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Das Land Baden-Würrtemberg muss den Einbau eines Aufzugs in ein Schulgebäude zahlen, damit ein gehbehinderter Lehrer weiter arbeiten kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe.

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