Donnerstag, April 18, 2024
   
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BGH: Für Sozialwohnungen kann es keine unbefristete Sozialbindung geben

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Investoren können bei der Errichtung von Sozialwohnungen zwar für Jahrzehnte, aber nicht zeitlich unbefristet verpflichtet werden, die Wohnungen verbilligt anzubieten.

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