BGH: Grundlage der Betriebskostenabrechnung ist die tatsächliche Wohnfläche

Drucken

Auch bei preisgebundenem Wohnraum ist für die Verteilung von Betriebskosten nach Wohnfläche immer die tatsächliche und nicht die vereinbarte Wohnungsgröße maßgeblich.

Weiter lesen ...