Freitag, April 19, 2024
   
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BGH: Grundlage der Betriebskostenabrechnung ist die tatsächliche Wohnfläche

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Auch bei preisgebundenem Wohnraum ist für die Verteilung von Betriebskosten nach Wohnfläche immer die tatsächliche und nicht die vereinbarte Wohnungsgröße maßgeblich.

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