Substantiierung der Klage: Wie stark muss der Richter die Anlagen einbeziehen, wenn er entscheidet?
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Der BGH hat den Grundsatz relativiert, dass Gerichte nicht verpflichtet sind, umfangreiche Anlagenkonvolute durchzuarbeiten, um einen Klageanspruch zu konkretisieren. Nimmt der Kläger zur Begründung seines Klageanspruchs auf eine aus sich heraus verständliche Anlage konkret Bezug, so ist diese zu berücksichtigen.